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Danke, dass Sie sich für eDataSource entschieden haben! Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, da sie Teil der rechtlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und eDataSource bilden. Wenn Sie Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter legal@sparkpost.com.
DURCH DIE ANNAHME DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN DURCH AUSFÜHRUNG EINER BESTELLUNG, DIE AUF DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN VERWEIST, STIMMEN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN RECHTSPERSON EINGEHEN, ERKLÄREN UND GARANTIEREN SIE, DASS SIE DIE BEFUGNIS HABEN, EINE SOLCHE EINHEIT AN DIESE VEREINBARUNG ZU BINDEN. IN DIESEM FALL BEZIEHEN SICH DIE BEGRIFFE "SIE", "IHR" ODER "KUNDE" AUF EINE SOLCHE EINHEIT UND DEREN TOCHTERGESELLSCHAFTEN, SOWEIT ZUTREFFEND. WENN SIE NICHT ÜBER DERARTIGE BEFUGNIS VERFÜGEN ODER MIT DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN UND DIE PRODUKTE NICHT VERWENDEN.
Diese Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") bilden zusammen mit den anwendbaren Bestellungen die vollständige rechtliche Vereinbarung (die "Vereinbarung") zwischen dem Kunden und Email Data Source, Inc., einer Delaware Corporation ("EDS") bezüglich der Produkte und wird ab dem Datum abgeschlossen, an dem der Kunde erstmals eine Bestellung ausführt und diese Nutzungsbedingungen akzeptiert ("Gültigkeitsdatum"). Wenn Sie ein Nutzer der Produkte im Namen des Kunden sind und EDS und der Kunde eine separate schriftliche Vereinbarung bezüglich der Produkte getroffen haben, die von Kunde und EDS unterzeichnet ist, dann definieren die Bedingungen dieser Vereinbarung (und nicht diese Nutzungsbedingungen) die Bedingungen und Konditionen, unter denen der Kunde und der Nutzer berechtigt sind, die Produkte zu verwenden.
ARTIKEL 1: DEFINITIONS
1.1 "Business Unit" bedeutet die interne Geschäftseinheit des Kunden, die in der Bestellung identifiziert wurde und die bei einer Umstrukturierung des Kunden für die Zwecke dieses Vertrags auf die funktionalen Geschäftstätigkeiten und das unterstützende Personal beschränkt wird, die auf diese Geschäftseinheit zum Stichtag anwendbar sind, wenn diese Umstrukturierung zu größeren Verantwortlichkeiten für diese Geschäftseinheit führt. Wenn keine Business Unit spezifiziert ist, hat sie die gleiche Bedeutung wie "Customer".
1.2 "Licensed Data" bedeutet die Informationen und Daten, die in den im Auftrag identifizierten Produkten enthalten sind und die dem Kunden gemäß der Bestellung und diesem Vertrag zugänglich sind, sowie alle weiteren Informationen und Daten, die bei deren Nutzung erstellt werden, einschließlich Berichten, Analysen (z. B. Prognosen, Vorhersagen und Konfidenzintervalle) oder anderer abgeleiteter Transformationen von Auswahlen dieser Daten oder Informationen. Die Licensed Data können eine eingeschränkte Menge der insgesamt in einem Produkt verfügbaren Daten sein, wie in der Bestellung angegeben.
1.3 "Order" bedeutet ein Bestelldokument (online oder anderweitig), das zwischen dem Kunden und EDS abgeschlossen wird, um die bereitzustellenden Produkte festzulegen, einschließlich aller Zusatzvereinbarungen, Anhänge, Zeitpläne und zusätzlichen Bedingungen, die sich auf ein spezifisches Produkt beziehen, das darin erwähnt wird.
1.4 "Permitted Purposes" bedeutet die rechtmäßigen Verwendungszwecke der Produkte durch den Kunden, die durch die in der Bestellung angegebene Anzahl von Plätzen/Lizenzen und andere darin enthaltene Einschränkungen begrenzt sind. Erlaubte Zwecke beinhalten die Veröffentlichung von Informationen, die aus den Licensed Data unter Verwendung der Produkte abgeleitet wurden, solange: (i) die Licensed Data selbst nicht als Teil dieses Marketings offengelegt oder anderweitig reproduziert werden, und (ii) EDS als Quelle in gedruckten Publikationen und in Online-Publikationen, wie Blogposts, als Quelle solcher Ergebnisse deutlich referenziert wird und ein Link zu www.edatasource.com in diesem Marketing enthalten ist. Es ist kein erlaubter Zweck, die Licensed Data für das Blacklisting, SPAM-Filterung oder andere Aktivitäten zu verwenden, die die rechtliche Übertragung von E-Mail-Marketingnachrichten einschränken, begrenzen oder anderweitig beeinträchtigen würden.
1.5 "Products" bedeutet die EDS-Produkte, die in der Bestellung identifiziert wurden, für die der Kunde ein Abonnement kauft, sowie deren zugehörige Dokumentation.
1.6 "Support Services" bedeutet technischen Support für die Produkte gemäß den zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung geltenden EDS-Richtlinien.
1.7 "Users" bedeutet die Mitarbeiter des Kunden, die als lizenzierte benannte Benutzer der Produkte durch die Erstellung von Zugangsdaten für jeden dieser Benutzer benannt sind.
ARTIKEL 2: SUBSCRIPTION TERMS
2.1 Produktlizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt EDS dem Kunden eine nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz für Benutzer, um auf die im Auftrag und dieser Vereinbarung erhaltenen Produkte im Namen des Kunden für den Zeitraum zuzugreifen und sie zu nutzen, vorbehaltlich der folgenden Verpflichtungen und Einschränkungen:
A. Der Kunde verpflichtet sich und verpflichtet die Benutzer, die Nutzung der Produkte auf die zulässigen Zwecke zu beschränken und nicht mehr als die im Auftrag angegebenen Anzahl von Plätzen/Lizenzen zu nutzen.
B. Der Kunde darf nicht und soll seinen Benutzern nicht gestatten: (i) die lizenzierten Daten an Dritte weiterzugeben, (ii) die lizenzierten Daten oder Produkte Dritten verfügbar zu machen oder deren Nutzung durch Dritte zu gestatten, (iii) die lizenzierten Daten oder Produkte zu verkaufen, zu übertragen, zu verleihen oder anderweitig zu veräußern, (iv) die lizenzierten Daten oder Produkte für Dienstleistungszentren zu nutzen oder (v) die lizenzierten Daten oder Produkte für kommerzielles Time-Sharing zu nutzen oder die lizenzierten Daten oder Produkte in irgendeiner Weise zu vermarkten, mit oder ohne Gebühr.
C. Internes Arbeitsergebnis, das vom Kunden unter Verwendung von Informationen aus den Produkten erstellt wurde (d.h. Informationen, die unter Verwendung der Produkte erstellt wurden, ohne die lizenzierten Daten offenzulegen) (das "Kundenarbeitsergebnis") kann in dem Umfang offengelegt werden, wie es zur Erfüllung der zulässigen Zwecke erforderlich ist. Wenn der Kunde oder die Benutzer Kundenarbeitsergebnisse an Dritte offenlegen, muss der Kunde EDS (durch Namen oder allgemein als Lizenzgeber oder ähnliche Beschreibung) als Begünstigten eines Haftungsausschlusses, einer Haftungsbeschränkung oder eines anderen vertraglichen Schutzes einbeziehen, dessen Begünstigter der Kunde unter einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dieser dritten Partei ist.
D. Soweit dieses Kundenarbeitsergebnis in Anzeigen oder anderen Marketingmaßnahmen verwendet wird, darf der Kunde kein Kundenarbeitsergebnis auf eine Weise verwenden, die eine vernünftige Person als irreführend oder täuschend empfinden könnte, und er muss diese Verwendung jederzeit einstellen, wenn EDS dies verlangt.
E. Die Lizenz darf nur vom Kunden durch seine autorisierten Benutzer während des Zeitraums genutzt werden, sofern alle auf dem Auftrag aufgelisteten und fälligen Gebühren bezahlt wurden.
F. Der Kunde verpflichtet sich und verpflichtet die Benutzer, die Produkte und lizenzierten Daten lediglich gemäß allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen zu verwenden.
G. Der Kunde verpflichtet sich und verpflichtet seine Benutzer, die Benutzer-IDs und Passwörter, die solchen Benutzern zugewiesen wurden, zu schützen, um auf die Produkte zuzugreifen. Der Kunde ist verantwortlich für alle Zugriffe auf die Produkte und lizenzierten Daten mit solchen Zugangsdaten, unabhängig vom tatsächlichen Benutzer.
2.2 Zusätzliche Einschränkungen. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte und die lizenzierten Daten, einschließlich der Ergebnisse der Nutzung derselben (z.B. Berichte, Prognosen, Vorhersagen und Vertrauensintervalle), die vertraulichen Geschäftsgeheimnisse von EDS und seinen Lizenzgebern sind und möglicherweise durch andere geistige Eigentumsgesetze, einschließlich Urheberrecht und Patentrecht, geschützt sind, und dass alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte von EDS und seinen Lizenzgebern vorbehalten sind. Der Kunde darf keine lizenzierten Daten an Dritte offenlegen, außer wie hierin ausdrücklich vorgesehen und dann nur unter der Einschränkung, eine weitere Offenlegung zu verbieten und die Nutzung ausschließlich auf den zulässigen Zweck zu beschränken; vorausgesetzt, dass eine Offenlegung, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erforderlich ist, ausgenommen wird. Der Kunde darf nicht (einschließlich durch Versuch) jeglichen Aspekt der Produkte und/oder lizenzierten Daten zu übersetzen oder zurückzuentwickeln, keine Roboter oder andere Datenbergbau- oder Extraktionswerkzeuge in Bezug auf die lizenzierten Daten verwenden, noch darf der Kunde seine Rechte unter dieser Vereinbarung verwenden, um ein konkurrierendes Produkt oder ein Produkt ähnlicher Art zu erstellen. Der Kunde stimmt zu, dass alle Änderungen an den lizenzierten Daten, den Produkten oder den Ergebnissen der Nutzung derselben abgeleitete Werke sind und als solche das alleinige und ausschließliche Eigentum von EDS oder seinen Lizenzgebern darstellen. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der Produkte den Zugriff auf das Internet erfordert, und der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Hardware-, Software- und Netzwerk-Infrastruktur bereitgestellt werden, um den Zugriff auf das Internet und die Nutzung der Produkte zu ermöglichen.
ARTIKEL 3: ORDERS UND PAYMENTS
3.1 Orders. Der Kunde kann eine Bestellung abschließen, indem er ein manuelles Bestellformular ausführt, das vom Kunden und EDS unterzeichnet wurde. Die Einzelheiten der Bestellung des Kunden werden in einem oder mehreren Bestellungen festgelegt, die auf diese Nutzungsbedingungen verweisen. Die Ausführung einer Bestellung durch den Kunden und die Annahme dieser Bestellung durch EDS stellen eine verbindliche Verpflichtung zum Kauf der in einer solchen Bestellung beschriebenen Produkte zu den Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen dar.
3.2 Payments. Die gesamten, nicht erstattungsfähigen Lizenz- und Abonnementgebühren (die "Fees") für jedes im Auftrag aufgeführte Produkt sind im jeweiligen Auftrag angegeben. Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Gebühren jährlich im Voraus zahlbar. Jeder Betrag, den EDS schuldet, für den keine Zahlungsfrist festgelegt ist, wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum gezahlt.
3.3 Taxes and Other Charges. Zusätzlich zu allen anwendbaren Lizenz- und Verwaltungsgebühren hat der Kunde alle Verkaufs-, Nutzungs-, persönliche Eigentums- und sonstigen Steuern, die sich aus diesem Vertrag oder jeglichen Aktivitäten aus diesem Vertrag ergeben, zu zahlen, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von EDS basieren, es sei denn, der Kunde legt einen ordnungsgemäßen Befreiungsnachweis vor.
ARTIKEL 4: LIMITED WARRANTY
4.1 EDS Limited Warranty. EDS garantiert, dass: (i) es die volle Unternehmensmacht und Autorität hat, die in dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen zu erteilen; und (ii) weder der Abschluss noch die Erfüllung dieser Vereinbarung wird bekannte Rechte von oder bekannte Verpflichtungen gegenüber Dritten unter einer Vereinbarung oder Regelung zwischen EDS und diesem Dritten verletzen.
4.2 Disclaimer. Die vorstehenden Garantien sind die einzigen von EDS gemachten Garantien. EDS LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG. EDS garantiert keine Ergebnisse aus den Produkten oder dass der Betrieb der Produkte oder die Lieferung der lizenzierten Daten unterbrechungsfrei oder fehlerfrei sein wird.
4.3 Customer Warranty. Der Kunde garantiert, dass: (i) er alle rechtlichen Rechte und Genehmigungen besitzt, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind, und (ii) er alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften bei der Nutzung der von EDS gelieferten Produkte und Dienstleistungen einhalten wird.
ARTIKEL 5: INDEMNIFICATION
5.1 EDS Freistellung. EDS verteidigt, entschädigt und hält den Kunden schadlos gegenüber allen Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben, die aus einem Drittanspruch resultieren, dass das US-amerikanische Urheberrecht oder Patent durch EDS bei der Bereitstellung der Produkte und lizenzierten Daten an den Kunden verletzt oder ein Geschäftsgeheimnis widerrechtlich verwendet wurde, wobei jedoch diese Verpflichtung zur Entschädigung, Verteidigung und Schadloshaltung nicht für Ansprüche gilt, die sich aus einer Behauptung oder im Zusammenhang mit: (i) der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der Produkte mit einer Technologie (einschließlich einer Software, Hardware, Firmware, einem System oder Netzwerk) oder einem Service, der nicht von EDS bereitgestellt oder für die Verwendung in EDS-Dokumentationen des Produkts spezifiziert wurde; (ii) Nutzung einer API zum Produkt ohne schriftliche Erlaubnis von EDS; (iii) jede Nutzung von lizenzierten Daten durch den Kunden, bei der das Urheberrecht an diesen lizenzierten Daten als im Besitz eines Dritten identifiziert wird, auf eine Weise, die keine faire Nutzung darstellt; oder (iv) eine Nutzung des Produkts durch oder im Auftrag des Kunden, die außerhalb des Zwecks, Umfangs oder der Weise der in diesem Vertrag oder in der Dokumentation für das Produkt autorisierten Nutzung liegt.
5.2 Freistellung des Kunden. Der Kunde verteidigt, entschädigt und hält EDS schadlos gegenüber allen Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben, die aus einem Drittanspruch resultieren, der sich aus der Nutzung der Produkte oder lizenzierten Daten durch den Kunden ergibt, einschließlich einer Investition oder Geschäftsentscheidung, die unter Verwendung der lizenzierten Daten getroffen wurde.
5.3 Freistellungsverfahren. Die freigestellte Partei benachrichtigt die freistellende Partei unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch, der ihr zur Kenntnis gelangt, und die freistellende Partei wird von ihrer Verpflichtung zur Freistellung soweit entbunden, wie sie durch eine Verzögerung dieser Benachrichtigung beeinträchtigt wird. Die freigestellte Partei gewährt der freistellenden Partei die vollständige Kontrolle über jede Verteidigung und kooperiert vollständig bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs und allen damit verbundenen Vergleichsverhandlungen. Im Falle, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Produkte beantragt oder erteilt wird und EDS nicht erwartungsgemäß eine Lizenz sichern oder das betroffene Produkt so modifizieren kann, dass es nicht verletzt, kann es diesen Vertrag und jede betroffene Bestellung kündigen. EDS haftet nicht für Ansprüche, die auf der Nutzung, Modifikation, dem Betrieb oder der Kombination des betreffenden Produkts oder der lizenzierten Daten mit Nicht-EDS-Programmen, Daten, Ausrüstung oder Dokumentation basieren, wenn eine solche Verletzung durch diese Nutzung, Modifikation, Betrieb oder Kombination vermieden worden wäre.
ARTIKEL 6: TERM UND TERMINIERUNG
6.1 Laufzeit des Vertrags. Dieser Vertrag beginnt am Wirksamkeitsdatum und läuft, bis alle unter diesen Nutzungsbedingungen eingegangenen Bestellungen abgelaufen oder gekündigt sind.
6.2 Laufzeit der Bestellung. Das Abonnement des Kunden für die Produkte ist in der entsprechenden Bestellung festgelegt (der "Anfangslaufzeit"). Sofern in einer Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, verlängern sich die Bestellungen automatisch um aufeinanderfolgende zwölf (12) Monate (jeweils eine "Verlängerungsperiode", zusammen mit der Anfangslaufzeit, die "Laufzeit") es sei denn, eine Partei benachrichtigt die andere Partei schriftlich über die Absicht dieser Partei, die entsprechende Bestellung zu kündigen, spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der Anfangslaufzeit oder der derzeit gültigen Verlängerungsperiode.
6.3 Kündigung. Eine der Parteien befindet sich im Verzug, wenn sie eine ihrer wesentlichen Pflichten oder Verpflichtungen hierunter nicht erfüllt und es versäumt, einen solchen Verzug innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach schriftlicher Mitteilung an die säumige Partei wesentlich zu beheben. Bei Verzug kann die nicht säumige Partei diesen Vertrag durch schriftliche Kündigung an die säumige Partei kündigen. Wenn der Kunde im Verzug ist, behält sich EDS das Recht vor, neben allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die ihm zur Verfügung stehen, die weitere Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zurückzuhalten.
6.4 Auswirkungen der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund bleiben die Bestimmungen der Artikel 7, 8 und 9, jede Verpflichtung zum Schutz eines Geschäftsgeheimnisses und jedes andere Recht oder jede andere Verpflichtung, die ihrer Natur nach überdauern sollte, bestehen, und der Kunde wird unverzüglich alle lizenzierten Daten, die er besitzt, zurücksenden oder vernichten und auf Anfrage EDS ein Zertifikat ausstellen und übergeben, das bestätigt, dass alle Kopien der betroffenen Produkte zurückgesandt oder vernichtet worden sind.
ARTIKEL 7: CONFIDENTIAL INFORMATION
Soweit die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag es erfordert, dass EDS den Daten des Kunden ausgesetzt wird, die sich auf die technischen, geschäftlichen oder finanziellen Informationen des Kunden beziehen ("Customer Data"), darf EDS solche Kundendaten nicht an Dritte weitergeben, außer an seine Dienstleister und verbundenen Unternehmen, die durch angemessene Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind; und wird diese Kundendaten nur in dem Umfang verwenden, der zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlich ist, einschließlich seiner Support-Dienstleistungen; vorausgesetzt, dass dieser Artikel 7 nicht auf Informationen anwendbar ist, die allgemein öffentlich bekannt sind oder in der Branche bekannt sind, Informationen, die von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden, oder Informationen, die von EDS unabhängig entwickelt oder zuvor bekannt sind. Der Kunde wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den EDS-Mitarbeitern nur die Kundendaten offenzulegen, die für die Erfüllung dieses Vertrags durch EDS erforderlich sind.
ARTIKEL 8: LIMITATION OF LIABILITY
DIE GESAMTHAFTUNG VON EDS GEGENÜBER DEM KUNDEN AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DER ANSPRUCH FÜR SOLCHE SCHÄDEN AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGKEIT ODER ANDERWEITIG BASIERT, DARF EINEN BETRAG IM ÄQUIVALENT ZU DER GEBÜHR, DIE EDS UNTER DIESER VEREINBARUNG IM JAHR ERHALTEN HAT, IN DEM SOLCHE KLAGE ODER HAFTUNG ENTSTAND, NICHT ÜBERSTEIGEN. KEINE KLAGE, DIE SICH AUS DER BEREITSTELLUNG DER PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN ERGIBT ODER SICH DARAUF BEZIEHT, DARF MEHR ALS EIN JAHR NACH ENTSTEHEN DER KLAGE GEGEN EDS ERHOBEN WERDEN. DIE PRODUKTE ENTHALTEN LIZENZIERTE DATEN, DIE VON DRITTEN ERSTELLT WURDEN UND NICHT IM BESITZ VON EDS SIND, SONDERN VON EDS FÜR DIE NUTZUNG INNERHALB DER PRODUKTE GESAMMELT, GESPEICHERT UND ARCHIVIERT WERDEN. DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS EDS WEDER SOLCHE DRITTEN UNTERSTÜTZT NOCH MIT IHNEN VERBUNDEN IST UND DASS EDS KEINE EIGENTÜMER DER LIZENZIERTEN DATEN IST UND DIESE NICHT ÜBERPRÜFT ODER GENEHMIGT HAT UND NICHT FÜR DEREN GENAUIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT VERANTWORTLICH IST. DIESE DRITTPARTEIEN WEDER UNTERSTÜTZEN NOCH SIND MIT EDS VERBUNDEN. EDS IST NICHT FÜR DIE GENAUIGKEIT ODER DAS UNTERLASSEN ODER VERZÖGERUNG DER ENTFERNUNG SCHÄDLICHER, UNGENAUER, UNRECHTMÄSSIGER ODER ANDERWEITIG ANSTÖSSIGER LIZENZIERTER DATEN VERANTWORTLICH.
ARTIKEL 9: FOLGESCHADENSVERZICHT
Der Kunde versteht, dass die Produkte und lizenzierten Daten NICHT FEHLERFREI sind und Entscheidungen nicht allein auf Grundlage der lizenzierten Daten oder anderer von den Produkten bereitgestellten Daten und Informationen getroffen werden können, sondern nach eigenem Ermessen des Kunden erfolgen müssen. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET EDS FÜR: (A) IRGENDWELCHE ZUFÄLLIGEN, FOLGESCHÄDEN, STRAF- ODER BESONDERE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER VERLORENGEGANGENE DATEN ODER ANDERE INDIREKTE SCHÄDEN ODER (B) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON KUNDENDATEN AUS IRGENDEINEM GRUND. EDS haftet nicht für Ansprüche in Bezug auf oder resultierend aus der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen, die nicht von EDS stammen, auch wenn EDS dem Kunden diese Produkte und Dienstleistungen empfohlen, verwiesen oder vorgestellt hat.
ARTIKEL 10: GENERAL PROVISIONS
10.1 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, der Auftrag, alle Anlagen und Zeitpläne, die dem Auftrag beigefügt sind, sowie alle hierin per Verweis einbezogenen Bedingungen enthalten das vollständige Verständnis der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und ersetzen alle vorherigen diesbezüglichen Verständigungen und Vereinbarungen, mündlich oder schriftlich.
10.2 Salvatorische Klausel. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung für illegal, nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt oder befunden wird, bleibt jede andere Bestimmung, die nicht betroffen ist, in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.
10.3 Abtretung. Der Kunde darf diese Vereinbarung oder einen Auftrag weder kraft Gesetzes noch anderweitig ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EDS abtreten, und jede Abtretung ohne eine solche Zustimmung gilt als ungültig und ohne Wirkung. Vorbehaltlich des Vorstehenden bindet diese Vereinbarung und jeder Auftrag jede Partei sowie deren Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.
10.4 Anwendbares Recht. Die materiellen Gesetze des Staates Maryland, ohne Rücksicht auf dessen Prinzipien des Kollisionsrechts, regeln diese Vereinbarung und jeden Auftrag.
10.5 Kein Verzicht. Kein Handelsbrauch, Leistungskurs oder das Versäumnis einer der Parteien, streng eine Bedingung, ein Recht oder eine Bedingung dieser Vereinbarung durchzusetzen, wird als Verzicht auf eine andere Bedingung, ein Recht oder eine Bedingung ausgelegt. Kein Verzicht auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung wird als Verzicht auf einen nachfolgenden Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung ausgelegt.
10.6 Beziehung der Parteien. EDS und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner.
10.7 Höhere Gewalt. Jede Partei wird für jede Zeitspanne und in dem Umfang, in dem sie daran gehindert ist, eine ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, sei es ganz oder teilweise, aufgrund von Verzögerungen, die durch die andere Partei oder durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Stromunterbrechungen, Handlungen einer Regierung oder eines Beamten davon, gerichtliche Anordnungen, Nichtleistung Dritter oder andere Ursachen, Ereignisse oder Umstände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, von der Leistung dieser Vereinbarung entschuldigt. Eine solche Nichterfüllung stellt keinen Verzug dieser Vereinbarung dar und ist kein Grund für die Kündigung dieser Vereinbarung, solange die entschuldigte Partei angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Ursache der Nichterfüllung, falls und soweit dies zumutbar möglich ist, zu beheben.
